TACHOJUSTIERUNG

Ihr Tacho ist defekt oder Sie haben es durch einen Austausch-Tacho ersetzt und Sie möchten Ihren alten
Kilometerstand übernehmen?

Durch eine Tachojustierung bzw. Tachoeinstellung sind wir in der Lage, Ihr Tachometer wieder auf den originalen Stand zu stellen.
Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir eine Tachojustierung/ Tachoeinstellung nur noch an gebrauchten oder neuen Tachometern, welche ursprünglich nicht in diesem Fahrzeug verbaut waren, auf den echten, also tatsächlichen Stand einstellen.

Hinweis

Rechtliches zum Dreh am Tacho:

„§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  • 1. die Messung eines Wegstreckenzählers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

  • 2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, durch Einwirkung auf das Gerät aufhebt oder beeinträchtigt oder

  • 3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.


(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.“